Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen rund ums Haus. Sie deckt Brandschäden bei einer Immobilie und tritt auch bei Schäden durch Blitzschlag und Explosion ein. In den meisten Fällen ist die Feuerversicherung ein Bestandteil einer kombinierten Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Denn eine kombinierte Versicherung ist in der Regel günstiger, als sich gegen alle Schäden einzeln abzusichern.

Was gilt als Brand im Sinne der Feuerversicherung?

Nicht alles, was brennt, stellt ein Feuer im versicherungstechnischen Sinne dar.

Hingegen wird ein Brand in den Versicherungsbedingungen in der Regel als „Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“. Laut dieser Definition gelten zum Beispiel Sengschäden, die durch eine Zigarette entstehen, nicht als Brand, der durch eine Feuerversicherung abgedeckt ist.

Durch die Feuerversicherungen sind beispielsweise Brände mit natürlicher Ursache wie Blitzschlag, durch Tiere wie Kurzschluss durch Marderbiss oder Selbstentzündung von Materialien, technische Defekte oder menschliches Fehlverhalten abgedeckt. Dabei gilt bereits ein Glimmen oder Glühen als Feuer.

Wer braucht eine Feuerversicherung?

Seit 1994 ist der Abschluss einer Vollversicherung freiwillig. Allerdings fordern viele Kreditinstitute den Abschluss und Nachweis einer Gebäudeversicherung, wenn sie einen Immobilienkauf oder einen Neubau finanzieren sollen.

Auch wer eine Immobilie verkaufen will, muss dem Kaufinteressenten meistens eine Gebäudeversicherung nachweisen. Deshalb gehören die Versicherungsverträge zu den wichtigsten Verkaufsunterlagen.

Bei einem Neubau wird die Feuerversicherung in der Regel zunächst als Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen, die für die Zeit vom Baubeginn bis zum Bauende alle Brandschäden versichert.

Feuerversicherung – Deckungssumme und Schadensfall

Eine Feuerversicherung ersetzt bei einem Brand den entstandenen Schaden. Deshalb sollte ein Neubau entsprechend seinem Herstellungswert versichert sein.

Bei einer Bestandsimmobilie wird die Deckungssumme durch den sogenannten gleitenden Neuwert bestimmt. Dieser bezieht in die Berechnung der Deckungssumme die Kostensteigerung seit Errichtung der Immobilie nach Maßgabe des Einheitswerts eines Gebäudes im Jahr 1914 und den Baupreisindex mit ein.

Wenn das Feuer durch Brandstiftung durch Dritte entstanden ist, greift die Feuerversicherung und ersetzt dem Versicherungsnehmer den Brandschaden. Wird der Täter ermittelt, kann die Feuerversicherung ihn in Regress nehmen.

Hat der Versicherungsnehmer selbst den Brand gelegt, handelt es sich um Versicherungsbetrug und die Feuerversicherung muss nicht bezahlen. Allerdings muss die Versicherung die Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer selbst beweisen.

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