Ordnungsbehördengesetz

In den Ordnungsbehördengesetzen der Bundesländer werden die Aufgaben, die Organisation und die Befugnisse der Ordnungsbehörden festgelegt. Dabei werden die Ordnungsämter im Verbund mit der Polizei tätig und nehmen allgemein die gleichen Aufgaben wahr.

Aufgaben in den Ordnungsbehördengesetzen geregelt

Die Zuständigkeiten wurden auf zwei Behörden verteilt, damit eine möglichst effiziente Gefahrenabwehr sichergestellt werden kann.

Die Ordnungsbehörden sollen in ihrer Gemeinde „für Ordnung sorgen“ und in erster Linie Ordnungswidrigkeiten ahnden. Die örtliche Ordnungsbehörde gilt in der Regel beispielsweise als zuständig, wenn ein Immobilieneigentümer im Winter seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt oder wenn Dachziegel herabzufallen drohen. Die Ordnungsbehörden können den Eigentümer dann zur Absperrung der Gefahrenzone verpflichten oder selbst tätig werden bzw. Dritte damit beauftragen, wenn sie den Eigentümer nicht erreichen. Ist es der Ordnungsbehörde nicht möglich, eine Situation angemessen zu bewältigen, kann die Polizei zur Vollzugshilfe angefordert werden.

Die Polizei ist hingegen eher bei schwerwiegenderen Delikten wie Straftaten zuständig. Deshalb hat sie auch mehr Befugnisse und darf zum Beispiel Verdächtige festnehmen oder durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen.

Außer in Bremen und Schleswig-Holstein ist die Polizei aber auch für den Schutz der öffentlichen Ordnung zuständig. Die Aufgaben der Polizei in Bremen sind im Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) geregelt.

Wenn Sie beim Immobilienkauf auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie deshalb keinen privatschriftlichen oder mündlichen Optionsvertrag schließen, sondern einen notariellen Immobilienkaufvertrag. Dadurch kann der Verkäufer notariell beurkunden lassen, dass der Kaufinteressenten das Angebot in einer vereinbarten Frist annehmen kann. Der Kaufinteressent kann wiederum ein Kaufangebot notariell beurkunden lassen, wobei er sich verpflichtet, das Angebot in einer festgelegten Frist anzunehmen. Dabei wird in dem Vertrag beispielsweise festgeschrieben, dass das Kaufangebot unter dem Vorbehalt bestehen bleibt, bis klar ist, dass der Kaufinteressent die Finanzierung genehmigt bekommt oder dass die Baugenehmigung erteilt wird. Wer die Notargebühren für die notarielle Beurkundung des Optionsvertrags übernimmt, falls es nicht zum Verkauf kommt, sollten beide Parteien vorher klären.

Wichtig zu wissen ist, dass nur die Eintragung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrages verhindern kann, dass der Verkäufer die Immobilie an jemand anders als den Kaufinteressenten verkauft.

Ordnungsbehördengesetz als Basis für die öffentliche Ordnung

Miteigentum zur gesamten Hand bedeutet, dass die einzelnen Anteile der Miteigentümer zugunsten der Gesamtheit gebunden sind.

Das Ordnungsbehördengesetz gilt als Grundlage für die öffentliche Ordnung. So können die Ordnungsbehörden sogenannte Ordnungsverfügungen erlassen, um ihr Handeln im Einzelfall zu begründen. Wenn wegen Gefahr im Verzug in Einzelfällen die Schriftform einer Ordnungsverfügung nicht eingehalten werden kann, reichen in der Regel auch mündliche Anordnungen. Zwar haben die Ordnungsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum, sie sollten aber immer auf das Ziel hinarbeiten, die vorhandene Gefahrensituation oder das ordnungswidrige Verhalten möglichst effizient zu bewältigen. Die Ordnungsbehörde muss immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Auge behalten und ihre Anordnungen müssen mit dem geringsten Aufwand den bestmöglichen Erfolg versprechen.

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