Umkehrhypothek

Die Umkehrhypothek Umkehrhypothek wird auch Rentenhypothek oder Rückwärtshypothek genannt und ist eine Art der Immobilienrente. Der Immobilieneigentümer bekommt hierbei von einem Darlehensgeber einen Kredit als Einmalbetrag oder in Monatsraten, wobei zu Lebzeiten weder Zinsen noch Tilgung gezahlt werden. Die Ablösung des Kredits erfolgt erst beim Tod des Eigentümers, bis dahin kann der Eigentümer mietfrei in der Immobilie leben. Nach dem Ableben des Eigentümers verkauft der Darlehensgeber der Umkehrhypothek die Immobilie, sodass das Darlehen aus dem Verkaufserlös getilgt werden kann. Umkehrhypotheken werden in der Regel mit dem Ziel vergeben, zusätzlich zur Tilgung auch noch einen Gewinn durch den Verkauf herauszuholen. Entschließt sich der Eigentümer zum vorzeitigen Verkauf noch zu Lebzeiten, falls dies der Vertrag zulässt, muss er das Darlehen mit dem Verkaufsgewinn sofort tilgen.

Umkehrhypothek als Alternative zum Hypothekendarlehen?

Eine Umkehrhypothek gilt als Alternative zu einem herkömmlichen Hypothekendarlehen, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass der Darlehensnehmer den Kredit plus Zinsen zu Lebzeiten noch zurückzahlen kann.

Dabei ist die Umkehrhypothek (Reverse Mortgage) vor allem angloamerikanischen Raum weit verbreitet. Sie soll dafür sorgen, dass Immobilieneigentümer im Alter liquide bleiben, ohne dass sie ihre Rente in Zinsen und Tilgung stecken müssen. Die Kredithöhe ist abhängig vom Alter des Immobilieneigentümers und vom Verkehrswert der Immobilie.

Allerdings ist eine Umkehrhypothek aufgrund von hohen Abschlussgebühren, Zinssätzen und Risikoabschlägen oft weniger attraktiv, als sie auf den ersten Blick erscheint. Meistens werden nur etwa 40 % des Verkehrswertes beliehen und zudem muss die Immobilie gut zu verkaufen sein, sodass Immobilien in ungünstiger Lage kaum für Umkehrhypotheken infrage kommen. Da die Darlehensgeber zur Risikominimierung die Restlebenszeit des Eigentümers oft sehr hoch festsetzen, ergeben sich dadurch oft ein geringer Beleihungswert und eine entsprechend niedrige Rentenzahlung.

Die Umkehrhypothek ist demnach nur empfehlenswert, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Der Immobilieneigentümer bekommt bereits eine Rente, er wünscht sich aber zusätzliche Liquidität.
  • Die Immobilie ist weitgehend schuldenfrei und soll selbst bewohnt werden.
  • Es gibt keine Erben, für die die Immobilie erhalten bleiben soll.
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