Das Jahressteuergesetz 2024 hält diverse Änderungen bereit, die sowohl Immobilieneigentümer als auch Kaufinteressenten betreffen. Ziel der Anpassungen ist es, nachhaltige und effiziente Entwicklungen in der Immobilienbranche zu fördern. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Die Regelungen zur steuerlichen Abschreibung wurden optimiert. Nach dem Ende von Sonderabschreibungen, beispielsweise bei Neubauten von Mietwohnungen, kann die Abschreibung künftig auf Basis des Restwerts und eines festgelegten Prozentsatzes fortgesetzt werden. Diese Neuregelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023. Voraussetzung dafür ist, dass die Abschreibung zuvor bereits degressiv gemäß den neuen Vorgaben durchgeführt wurde.
Immobilienbesitzer haben künftig bessere Möglichkeiten, einen niedrigeren Grundstückswert im Vergleich zum festgesetzten Grundsteuerwert geltend zu machen. Maßgeblich ist hierbei der sogenannte gemeine Wert. Als Nachweis kann ein Kaufpreis herangezogen werden, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erzielt wurde.
Ab dem 1. Januar 2025 werden wohngemeinnützige Zwecke steuerlich begünstigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, gemeinnützigen Wohnprojekten mehr finanzielle Spielräume zu verschaffen und den sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Die steuerliche Förderung von Photovoltaikanlagen wird ausgeweitet. Ab 2025 sind Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei. Diese Freigrenze gilt auch für Gebäude ohne Wohneinheiten, was insbesondere für Unternehmen von Bedeutung ist. Eine Versteuerung erfolgt nur, wenn die Freigrenze überschritten wird.
Ab 2026 müssen Bauunternehmen den Erstattungsantrag für den Steuerabzugsbetrag verpflichtend elektronisch einreichen. Ausnahmen gelten lediglich in Härtefällen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung steuerlicher Bilanzen wird erweitert. Ab 2025 müssen zusätzlich Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse eingereicht werden. Für die Umsetzung dieser neuen Anforderungen gelten Übergangsfristen bis zum Jahr 2027.
Ab 2025 wird die Kürzung der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkosten an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer geknüpft. Diese Anpassung soll mehr Transparenz schaffen und den Missbrauch von Steuervergünstigungen verhindern.
Ein neues Gesetz sorgt für Klarheit bei der Zuordnung von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen. Ziel ist es, missbräuchliche Gestaltungen bei der Übertragung von Immobilien zu verhindern. Die neuen Regelungen treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Die Steuerstundung für geerbte oder geschenkte Wohnimmobilien wird erweitert. Künftig kann die Steuerzahlung bis zu zehn Jahre aufgeschoben werden, wenn diese nur durch den Verkauf der Immobilie möglich wäre. Neu ist, dass diese Regelung sowohl für vermietete als auch für selbstgenutzte Immobilien gilt.
Das Jahressteuergesetz 2024 eröffnet neue steuerliche Möglichkeiten, erfordert aber auch eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten sich frühzeitig über die Neuerungen informieren, um steuerliche Vorteile zu sichern und mögliche Risiken zu minimieren.