In Abteilung II finden sich alle Belastungen des Grundstücks bis auf Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.
Zudem können Sie in dieser Abteilung sehen, ob eine Auflassungsvormerkung besteht. Eine bestehende Auflassungsvormerkung besagt, dass das entsprechende Grundstück bereits verkauft wurde. So soll sichergestellt werden, dass das Grundstück nicht noch an einen zweiten Käufer verkauft werden kann.
Darüber hinaus sind in Abteilung II auch bestehende Wohnrechte zu finden. Ist ein Wohnrecht eingetragen bedeutet dies, dass einer bestimmten Person das Recht eingeräumt wurde, in der besagten Immobilie zu leben. Hauskäufer müssen das Wohnrecht übernehmen, wenn der Rechteinhaber nicht darauf verzichten will.
Schlussendlich geht aus Abteilung II auch hervor, ob sich die Immobilie in einer Zwangsversteigerung befindet. Sollte dies der Fall sein, darf das Haus nur mit dem Einverständnis des Gläubigers veräußert werden.
In der Abteilung III stehen die Belastungen des Grundstücks wie Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. Wurde das Grundstück von einem Kreditinstitut finanziert, ist hier eine Grundschuld zugunsten des betreffenden Kreditinstituts eingetragen.
Sind Belastungen bereits erledigt, werden die entsprechenden Einträge gestrichen oder gerötet. Dabei gibt es in der Abteilung III eine zusätzliche Spalte, wo das Datum der Löschung vermerkt wird.