Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist von der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden:
Die Wohngebäudeversicherung sichert das eigene Haus gegen Schäden durch sogenannte Elementargewalten wie Strom, Brand und Wasser ab. Deshalb ist solch eine Versicherung bei einer Baufinanzierung in der Regel Pflicht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist hingegen eine freiwillige Versicherung, die allen Hausbesitzern allerdings dringend angeraten werden kann. Sie springt beispielsweise für die Arztkosten, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld ein, wenn etwa ein Dachziegel vom eigenen Haus fällt und einen Dritten verletzt. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind in der Regel alle Ansprüche aus der Verletzung baulicher Instandhaltungspflichten abgesichert, aber auch wenn sie durch mangelhafte Beleuchtung, Reinigung, Streuung oder Schneeräumung zurückzuführen sind. Zwar können auch Nießbraucher, Pächter oder Mieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, allerdings wird die Versicherung normalerweise vom Hausbesitzer selbst abgeschlossen. Wird die Versicherung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen, umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem gemeinschaftlichen Eigentum sowie die persönliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer, wenn sie bestätigt für Zwecke der Gemeinschaft gehandelt haben.
In vielen Fällen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beitragsfrei in der privaten Haftpflichtversicherung bereits mit eingeschlossen, in anderen Fällen werden zusätzliche Versicherungsverträge gebraucht:
Haus- und Grundbesitzer sollten auf Nummer sicher gehen und genau prüfen, ob ihre Immobilie in ihrem Fall über die bestehende Privathaftpflicht tatsächlich mit abgesichert ist oder ob sie eine Zusatzversicherung brauchen.