Der Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation und an das Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wassernetz gehört zur sogenannten äußeren Erschließung, die lediglich bis zur Grundstücksgrenze erfolgt. Die Kosten, die hierfür entstehen, werden Anliegerbeiträge genannt. Diese Erschließungsbeiträge werden dem Eigentümer von der Kommune in Rechnung gestellt.
Der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz von der Grundstücksgrenze über das Grundstück bis zum Neubau wird hingegen innere Erschließung genannt. Die hierdurch
entstehenden Kosten werden als Hausanschlusskosten bezeichnet. Der Anschluss an Elektrizität und Wasser sind obligatorisch. Der Anschluss an die Kanalisation kann unter Umständen umgangen werden, wenn das Grundstück ungünstig liegt. Dann muss allerdings ein Abwassertank installiert werden, der regelmäßig Entsorgungsosten verursacht. Ein Gas- oder Fernwärmeanschluss ist je nach gewählter Heizung optional. Manchmal wird auch der Anschluss an das Telefon- und/oder Kabelnetz zu den Hausanschlusskosten gezählt.
Erstmalige kommunale Erschließungskosten sind den Anschaffungskosten des Gebäudes zuzurechnen und entsprechend nicht steuerlich absetzbar.
Erstmals anfallende Hausanschlusskosten entstehen in der Regel nur bei einem Neubau und gehören im steuerlichen Sinne zu den Herstellungskosten einer Immobilie. Wird die Immobilie vermietet, können diese Kosten also mit abgeschrieben werden. In seltenen Fällen müssen auch für eine Bestandsimmobilie Hausanschlusskosten bezahlt werden, wenn sie noch nicht an das öffentliche Netz angeschlossen war.
Die oben genannten Kosten sind lediglich Durchschnittswerte. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt vom benötigten Arbeitsaufwand und Material ab. Allgemein gilt, dass die Kosten für den Hausanschluss höher ausfallen, je weiter entfernt der Neubau vom anvisierten Anschlusspunkt steht. Vor allem bei sogenannten hinterliegenden Grundstücken, die auch Hintergrundstück genannt werden, fallen die Hausanschlusskosten deshalb oft sehr hoch aus.
Sind die Erschließungsbeiträge und Hausanschlusskosten vollständig bezahlt, trägt dies maßgeblich zum Wert der Immobilie bei. Deshalb sollte bei einem Immobilienkauf unbedingt darauf geachtet werden, dass die Erschließungsbeiträge bereits bezahlt wurden.