Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ein Grundriss ist eine abstrakt dargestellte, zweidimensionale Zeichnung einer räumlichen Gegebenheit. Der Grundriss ist prägend für ein Haus bzw. eine Wohnung, denn er bestimmt die späteren Nutzungsmöglichkeiten. Dabei haben sich die Vorstellungen zu einem perfekten Grundriss immer wieder geändert und werden sich auch in Zukunft immer wieder wandeln. Deshalb ist eine gute Grundrissplanung besonders wichtig, um das Haus später gegebenenfalls auch gut wieder verkaufen zu können. Ausgangspunkt sollten Mustergrundrisse sein, die sich im Alltag bereits bewährt haben.

Unterschied Haftpflicht und Wohngebäudeversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist von der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden:

Die Wohngebäudeversicherung sichert das eigene Haus gegen Schäden durch sogenannte Elementargewalten wie Strom, Brand und Wasser ab. Deshalb ist solch eine Versicherung bei einer Baufinanzierung in der Regel Pflicht.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist hingegen eine freiwillige Versicherung, die allen Hausbesitzern allerdings dringend angeraten werden kann. Sie springt beispielsweise für die Arztkosten, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld ein, wenn etwa ein Dachziegel vom eigenen Haus fällt und einen Dritten verletzt. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind in der Regel alle Ansprüche aus der Verletzung baulicher Instandhaltungspflichten abgesichert, aber auch wenn sie durch mangelhafte Beleuchtung, Reinigung, Streuung oder Schneeräumung zurückzuführen sind. Zwar können auch Nießbraucher, Pächter oder Mieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, allerdings wird die Versicherung normalerweise vom Hausbesitzer selbst abgeschlossen. Wird die Versicherung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossen, umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem gemeinschaftlichen Eigentum sowie die persönliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer, wenn sie bestätigt für Zwecke der Gemeinschaft gehandelt haben.

Private Haftpflicht inkl. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

In vielen Fällen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beitragsfrei in der privaten Haftpflichtversicherung bereits mit eingeschlossen, in anderen Fällen werden zusätzliche Versicherungsverträge gebraucht:

Selbst bewohntes Einfamilienhaus oder Wochenendhaus: Bei einem im Inland stehenden Einfamilienhaus oder Wochenendhaus, das vom Eigentümer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der privaten Haftpflichtversicherung mit drin.
Vermietung einzelner Räume: In die Privathaftpflicht eingeschlossen ist dabei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von maximal drei einzelnen vermieteten Wohnräumen, aber nicht von ganzen Wohnungen.
Zweifamilienhaus/Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung: Bei Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäuser mit vermieteter Einliegerwohnung ist nur die selbstgenutzte Wohnung ohne Zusatzbeitrag über die Privathaftpflicht mit abgesichert.
Mehrfamilienhaus/vermietetes Einfamilienhaus/unbebautes Grundstück: Bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken wird hingegen eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.
Bauvorhaben: Bei Bauvorhaben, wie Neubau, Umbau, Reparatur, Grabe- oder Abbrucharbeiten, ist der Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung oft nur bis zu einer Bausumme von 50.000 € eingeschlossen, manchmal muss aber auch eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Wird die Summe überschritten, fällt das Bauvorhaben aus der Privathaftpflicht heraus und es ist eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Personen mit Arbeitsvertrag: In der Regel besteht auch Versicherungsschutz durch die Privathaftpflicht für mit der Verwaltung und Reinigung der Grundstücke beauftragte Personen, wenn diese einen Arbeitsvertrag haben und für Schäden verantwortlich sind.

Haus- und Grundbesitzer sollten auf Nummer sicher gehen und genau prüfen, ob ihre Immobilie in ihrem Fall über die bestehende Privathaftpflicht tatsächlich mit abgesichert ist oder ob sie eine Zusatzversicherung brauchen.

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