Immobilienrente

Bei einer Immobilienverrentung wird ein Haus gegen eine Rentenzahlung verkauft. Dabei bleibt der Verkäufer im Gegensatz zum herkömmlichen Hausverkauf in der Regel in dem Haus wohnen und behält ein Wohnrecht. Der Käufer zahlt statt eines Kaufpreises eine fortlaufende Rente an den Verkäufer. Dass eine Immobilienrente vereinbart wird, kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel kann es sein, dass der Verkäufer gerne bis zu seinem Lebensende in seinem Haus leben möchte, aber finanziell flüssiger sein will. Eine Leibrente ist hier eine gute Alternative zu einem normalen Verkauf, der mit einem beschwerlichen Umzug einhergeht.

Private Haftpflicht inkl.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

In vielen Fällen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beitragsfrei in der privaten Haftpflichtversicherung bereits mit eingeschlossen, in anderen Fällen werden zusätzliche Versicherungsverträge gebraucht:

Die Berechnung der Höhe der sogenannten Versorgungsrente orientiert sich in der Regel an der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers, wobei zum Ausgleich der Stundung zusätzlich Zinsen eingerechnet werden. Dies ist die üblichste Form der Immobilienrente.
Bei der sogenannten Unterhaltsrente ist der Kapitalwert der Rente mehr als doppelt so hoch wie der Wert des übertragenen Grundvermögens.
Bei der sogenannten Veräußerungsrente sind der Rentenbarwert und der Wert des übertragenen Vermögens gleich hoch.

Absicherung der Immobilienrente

Da eine Immobilienrente in der Regel über einen längeren Zeitraum laufen soll, sollte sich der Verkäufer unbedingt gegen Inflation und Zahlungsunfähigkeit des Käufers absichern. Deshalb sollte die Zahlungsverpflichtung des Käufers dinglich im Grundbuch eingetragen werden, indem eine wertgesicherte Reallast bestellt wird.

Da eine Immobilienrente in der Regel über einen längeren Zeitraum laufen soll, sollte sich der Verkäufer unbedingt gegen Inflation und Zahlungsunfähigkeit des Käufers absichern. Deshalb sollte die Zahlungsverpflichtung des Käufers dinglich im Grundbuch eingetragen werden, indem eine wertgesicherte Reallast bestellt wird.

Im Gegensatz dazu ist die Eintragung einer Grundschuld bei einer Leibrente nicht empfehlenswert, da die Grundschuld einen bestimmten Geldbetrag nennt, während die Immobilienrente wiederkehrende Zahlungen beinhaltet. Auch eine sogenannte Rentenschuld ist nicht geeignet, da der Käufer sonst die Schuld jederzeit ablösen könnte.

Die Reallast wird zum selbstständigen dinglichen Recht neben der Rentenzahlungsverpflichtung des Käufers aus dem Leibrentenvertrag. Der Berechtigte der Immobilienrente hat entsprechend nicht nur einen persönlichen Anspruch auf die Leibrentenzahlung, sondern auch einen Anspruch aus der Reallast auf Duldung der Zwangsvollstreckung beim zugehörigen Grundstück, wenn der Käufer mit der Rentenzahlung in Verzug kommt. Da eine Vollstreckung aus der Reallast lediglich bei fälligen Einzelleistungen möglich ist, sollte besser eine Zwangsverwaltung angestrebt werden, um die laufenden wiederkehrenden Leistungen einzutreiben.

Da die Immobilienverrentung besonders komplex ist, sollte vor Abschluss eines Leibrentenvertrages besser ein fachkundiger Anwalt oder Notar hinzugezogen werden.

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