Logo Hansestadt Bremen Immobilien

Testament

Ein Testament  ist eine Form der Verfügung, die im Todesfall den Nachlass bzw. das Erbe regelt. Soll die Aufteilung des Nachlasses nicht nach der gesetzlichen Erbfolge erfolgen, kann entsprechend ein Testament gemacht werden, um den Nachlass anders aufzuteilen. Ein Testament kann durch den Erblasser jederzeit widerrufen, geändert oder neu geschrieben werden. Existieren mehrere Testamente, ist immer das neuste Schriftstück gültig.

Testament ohne und mit Notar möglich

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres gelten Personen als testierfähig und können entsprechend ein Testament machen. Betreute Personen sind ebenfalls testierfähig, wenn sie die Bedeutung des Testaments erkennen und eigenverantwortlich entscheiden können.

Jeder Erblasser kann sein eigenhändiges Testament einfach selbst erstellen und nach seinem Willen über sein Vermögen verfügen. Ein Notar ist für die Erstellung eines Testaments nicht zwingend notwendig. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, dass Ehegatten ein gemeinsames Testament verfassen, was Ehegattentestament genannt wird.

Wer sich bei seinem Testament rechtlich absichern will, der sollte sein Testament allerdings lieber von einem Notar aufsetzen lassen. Das notarielle Testament wird kostenpflichtig von einem Notar beurkundet, wobei die Höhe der Notarkosten vom Wert des Nachlasses abhängt.

Wer über keine gesetzlichen Erben verfügt und kein Testament hinterlassen hat, bei dem erbt der Staat das Vermögen.

Regeln zum Verfassen eines Testaments

Ein Testament muss eigenhändig verfasst werden, es muss also persönlich handschriftlich geschrieben sein. Der Erblasser darf das Testament nicht mit dem PC oder der Schreibmaschine schreiben, es niemandem diktieren oder jemanden beauftragen, das Testament zu schreiben. Kann der Erblasser selbst nicht schrieben, muss auf ein notarielles Testament zurückgegriffen werden. Am besten sollte das Schriftstück mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschrieben werden. Zum Schluss muss es immer mit einem Datum versehen und mit Vor- und Zuname unterschrieben werden.

Wann sollte man ein Testament verfassen?

Ein Testament zu machen, ist beispielsweise in folgenden Fällen zu empfehlen,

  • wenn die gesetzliche Erbfolge nicht eingehalten werden soll.
  • wenn der Erblasser bestimmte Personen bedenken will.
  • wenn beispielsweise Kinder aus erster Ehe oder Stiefkinder etwas erben sollen.
  • wenn der Nachlass bei Vermögen im Ausland nach deutschem Recht abgewickelt werden soll.
  • wenn Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft vermieden werden sollen.
  • wenn eine Immobilie an eine bestimmte Person vererbt werden soll, damit sie in der Familie bleibt.
© 2024 HBI Immobilienvertriebs GmbH
1
Step 1
Kostenlos Schnell und einfach ein Angebot für Ihre Finanzierung anfragen Wie Hoch ist Ihr Nettodarlehn?