Mit Vollendung des 16. Lebensjahres gelten Personen als testierfähig und können entsprechend ein Testament machen. Betreute Personen sind ebenfalls testierfähig, wenn sie die Bedeutung des Testaments erkennen und eigenverantwortlich entscheiden können.
Jeder Erblasser kann sein eigenhändiges Testament einfach selbst erstellen und nach seinem Willen über sein Vermögen verfügen. Ein Notar ist für die Erstellung eines Testaments nicht zwingend notwendig. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, dass Ehegatten ein gemeinsames Testament verfassen, was Ehegattentestament genannt wird.
Wer sich bei seinem Testament rechtlich absichern will, der sollte sein Testament allerdings lieber von einem Notar aufsetzen lassen. Das notarielle Testament wird kostenpflichtig von einem Notar beurkundet, wobei die Höhe der Notarkosten vom Wert des Nachlasses abhängt.
Wer über keine gesetzlichen Erben verfügt und kein Testament hinterlassen hat, bei dem erbt der Staat das Vermögen.
Ein Testament muss eigenhändig verfasst werden, es muss also persönlich handschriftlich geschrieben sein. Der Erblasser darf das Testament nicht mit dem PC oder der Schreibmaschine schreiben, es niemandem diktieren oder jemanden beauftragen, das Testament zu schreiben. Kann der Erblasser selbst nicht schrieben, muss auf ein notarielles Testament zurückgegriffen werden. Am besten sollte das Schriftstück mit „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ überschrieben werden. Zum Schluss muss es immer mit einem Datum versehen und mit Vor- und Zuname unterschrieben werden.
Ein Testament zu machen, ist beispielsweise in folgenden Fällen zu empfehlen,