Welche Unterhaltungskosten auf einen Immobilienbesitzer zukommen, ist anhand § 2 Betriebskostenverordnung gut nachzuvollziehen. Hier finden sich alle Kostenarten, die für die Unterhaltung und damit Werterhaltung einer Immobilie infrage kommen können.
In erster Linie sind hier die individuellen Wohnkosten, wie Energiekosten, Wasserversorgung und Müllentsorgung, zu nennen. Hierbei gilt: Je mehr Personen in dem Haus wohnen, desto höher sind in der Regel auch diese Betriebskosten.
Hinzu kommen die Kosten für die Grundsteuer und für Versicherungen. Baufinanzierer erwarten in der Regel, dass das Haus mit einer speziellen Gebäudeversicherung gegen elementare Schäden, wie Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Feuer, versichert sind. Aber auch eine Privathaftpflichtversicherung bzw. eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Immobilienbesitzer besonders wichtig, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Um den Wert der Immobilie zu erhalten und sie später gegebenenfalls zu einem guten Preis wieder verkaufen zu können, sollte die Immobilie zudem fortwährend renoviert und modernisiert werden. Hierbei sind auch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu beachten, zum Beispiel wenn alte Heizkessel ausgetauscht oder bestimmte Dämmmaßnahmen vorgenommen werden müssen.
Folgende Posten können je nach Immobilie zusätzlich für die Unterhaltskosten wichtig sein:
Die Unterhaltskosten sollten bei einem Immobilienkauf unbedingt von Vornherein mit bedacht werden. Muss durch eine zu enge Kalkulation bei der Instandhaltung gespart werden, wird nicht nur der aktuelle Wohnwert der Immobilie beeinträchtigt, sondern die Immobilie verliert auch zusehends an Wert.
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