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Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht wird im BGB geregelt. Demnach steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht  bei Fernabsatzverträgen (z. B. per Telefon oder online) und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (z. B. Haustürgeschäfte, Verträge an Orten außerhalb der Geschäftsräume) zu. Das Widerrufsrecht kann nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen ein solches Recht gesetzlich ausdrücklich eingeräumt wird. Ist kein Widerrufsrecht vorgesehen, sind beide Parteien an den Vertrag gebunden und können ihn lediglich unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen kündigen.

14tägige Widerrufsfrist

Wurde per Gesetz ein Widerrufsrecht bestimmt, kann es innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeübt werden. Die Widerrufsfrist startet bei Vertragsabschluss und endet spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach dem Vertragsabschluss, wenn der Händler den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat.

Ein Widerruf muss keine Begründung zu enthalten, sondern er unterliegt der freien Entscheidung des Käufers. Wurde der Vertrag widerrufen, muss er rückabgewickelt und empfangene Produkte oder Leistungen müssen zurückgegeben werden.

Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Welche Unterhaltungskosten auf einen Immobilienbesitzer zukommen, ist anhand § 2 Betriebskostenverordnung gut nachzuvollziehen. Hier finden sich alle Kostenarten, die für die Unterhaltung und damit Werterhaltung einer Immobilie infrage kommen können.

Bei Maklerverträgen besteht unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht: Der Maklervertrag wurde mittels eines Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Brief, Fax, Website) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z. B. vor Ort in der betroffenen Immobilie) abgeschlossen. Dabei kann der Makler das Widerrufsrecht auf 14 Tage begrenzen, indem er seinen Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wird. Zudem muss der Makler den Kunden über alle wesentlichen Bestandteile des Maklerauftrags aufklären.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Immobilienmakler hat seine Dienstleistung vollständig erbracht, indem er beispielsweise erfolgreich ein Objekt vermittelt hat,
  • Der Kunde hat sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass der Makler mit der Ausführung seiner Dienstleistung beginnt.
  • Der Kunde wurde informiert, dass sein Widerrufsrecht in diesem Fall erlischt.

Ein seriöser Immobilienmakler wird Sie von Anfang an transparent über Ihr Widerrufsrecht aufklären, denn das Immobiliengeschäft baut auf Vertrauen.

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