Wurde per Gesetz ein Widerrufsrecht bestimmt, kann es innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgeübt werden. Die Widerrufsfrist startet bei Vertragsabschluss und endet spätestens 1 Jahr und 14 Tage nach dem Vertragsabschluss, wenn der Händler den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat.
Ein Widerruf muss keine Begründung zu enthalten, sondern er unterliegt der freien Entscheidung des Käufers. Wurde der Vertrag widerrufen, muss er rückabgewickelt und empfangene Produkte oder Leistungen müssen zurückgegeben werden.
Welche Unterhaltungskosten auf einen Immobilienbesitzer zukommen, ist anhand § 2 Betriebskostenverordnung gut nachzuvollziehen. Hier finden sich alle Kostenarten, die für die Unterhaltung und damit Werterhaltung einer Immobilie infrage kommen können.
Bei Maklerverträgen besteht unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht: Der Maklervertrag wurde mittels eines Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Brief, Fax, Website) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z. B. vor Ort in der betroffenen Immobilie) abgeschlossen. Dabei kann der Makler das Widerrufsrecht auf 14 Tage begrenzen, indem er seinen Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wird. Zudem muss der Makler den Kunden über alle wesentlichen Bestandteile des Maklerauftrags aufklären.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ein seriöser Immobilienmakler wird Sie von Anfang an transparent über Ihr Widerrufsrecht aufklären, denn das Immobiliengeschäft baut auf Vertrauen.