Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, sollte die Wohnfläche im Exposé und im Vertrag exakt angegeben werden. Denn bei fehlerhaften Angaben zur Wohnfläche können sich Gewährleistungsansprüche von Käufern oder Mietern entwickeln, wobei nur gewisse Toleranzen hinzunehmen sind.
Bestenfalls können die Wohnflächenmaße aus den Grundrissen und Bauplänen der Immobilie abgeleitet werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, die Wohnfläche trotzdem korrekt zu berechnen. Fehler bei der Berechnung der Gesamtwohnfläche können sich beispielsweise dadurch ergeben, dass alle Grundflächen komplett mitgerechnet, obwohl einige Räume nicht als Wohnräume gelten.
Sicherheitshalber sollten in Verträgen nur unverbindliche Circa-Angaben gemacht oder auf die Grundrisszeichnung hingewiesen werden.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche wird sich an der Wohnflächenverordnung (WoFlV) orientiert: