Um eine Bauakte einsehen zu können, muss ein begründetes Interesse vorliegen. Für die Einsichtnahme in die Bauakte Ihrer eigenen Immobilie reicht dazu ein schriftlicher Eigentumsnachweis.
Dies kann ein Grundbuchauszug, ein notarieller Kaufvertrag oder ein Erbschein sein. Dritte, zum Beispiel Kaufinteressenten, brauchen für die Einsichtnahme in eine Bauakte die Einverständniserklärung des Eigentümers. Liegt keine Einverständniserklärung vor, kann die Bauaufsichtsbehörde die Bauakteneinsicht verweigern.
Der Antrag auf Einsicht in eine Bauakte muss schriftlich gestellt oder zumindest vorab telefonisch angekündigt werden. So hat das Bauamt genug Zeit, die Bauakte aus dem Archiv herauszusuchen. Die Bauakte kann dann zum abgestimmten Termin vor Ort in der Bauaufsichtsbehörde eingesehen werden. Die Einsichtnahme in eine Bauakte ist gebührenpflichtig und kostet zwischen 5 bis 100 €. Auf Wunsch kann gegen Kostenerstattung auch eine Kopie der Bauakte erstellt werden.
Die Einsichtnahme in die Bauakte beim Bauamt ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die eigene Immobilie verkauft werden soll, sich aber nicht alle wichtigen Papiere in Ihrem Besitz befinden. Fehlt Ihnen beispielsweise ein aktueller Grundriss Ihrer Immobilie oder möchten Sie Informationen zu einem Umbau oder Anbau, der vor Jahren beantragt wurde, können Sie solche Informationen der Bauakte entnehmen.
Möchten Sie sich nicht selbst darum kümmern, können Sie auch einen Immobilienmakler damit beauftragen, für Sie Einsicht in die Bauakte zu nehmen und alle relevanten Unterlagen für den Immobilienverkauf zu beschaffen.